Bürgerinitiative
 
Hausen an der Würm

FAZIT

Allgemeines

Der Flächennutzungsplan als Teil der Bauleitplanung einer Kommune besitzt eine gewisse Behördenverbindlichkeit. Das heißt, die an seiner Aufstellung beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange sind an ihre Aussagen gebunden. Das gilt auch für die den Plan aufstellende Kommune selbst. Insofern haben deren BürgerInnen einen gewissen Vertrauensschutz, dass z.B. anstelle einer geplanten Wohnbauerweiterung kein Gewerbegebiet kommt. Dies gilt im vorliegenden Fall insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngebiete „Halden“ und „Breuningsäcker“.

Der kleine Stadtteil Hausen trägt mit seinen heute schon drei Gewerbegebieten einen verhältnismäßig hohen Anteil an Gewerbeflächen in Weil der Stadt. Ein weiteres großflächiges Gewerbegebiet würde ihn zum reinen Gewerbestandort der Stadt und das Wohnen völlig unattraktiv machen. Außerdem würde ein Gewerbegebiet an der vorgesehenen Stelle die dort bisher beabsichtigte Wohnbauentwicklung dauerhaft unmöglich machen.

Vor dem Hintergrund dieser Informationen  kann und darf im Weil der Städter Ortsteil Hausen in den Gewannen „Breuningsäcker“ und „Mittelfeld“ kein Gewerbegebiet ausgewiesen werden.


Unser Eindruck                                                                                                                          

Die Stadt lässt wenig Interesse an der naheliegenden und von imakomm AKADEMIE GmbH empfohlenen Nachverdichtung erkennen. Auch die Nutzung brachliegender Gewerbeflächen ist offenbar von untergeordneter Bedeutung. Stattdessen soll einseitig in eine Großflächenversiegelung investiert und schon im Vorfeld sehr viel Geld in die Hand genommen werden, das die Stadt nicht hat.


Brachliegende Fläche 

So sehen brachliegende Gewerbeflächen in Weil der Stadt aus

nach oben
START