Bürgerinitiative
 
Hausen an der Würm

PLANUNGSRECHT


Derzeitiges Planungsrecht




Für die Stadt Weil der Stadt gilt derzeit der Flächennutzungsplan 2005 (FNP), genehmigt vom LRA Böblingen am 31.12.1993. Das Jahr 2005 im Titel benennt dabei den sogenannten Planungshorizont, bei dessen Erreichen dann eine Fortschreibung anzustreben ist.
Dieser Flächennutzungsplan sieht in den Gewannen „Breuningsäcker“ und „Mittelfeld“ Reserveflächen für Wohnbebauung vor. Ein Teil der Flächen in den „Breuningsäckern“ wurde durch den Bebauungsplan „Breuningsäcker“ vollzogen, der im Dezember 1997 Rechtskraft erlangte. Es verbleibt eine Restfläche im Osten, deren Realisierung schon anlässlich der Bebauungsplanung 1997 mit 2 Bebauungsplanvorentwurfsvarianten skizziert wurde.



Stadtentwicklungsplan 2020



Der Stadtentwicklungsplan 2020 (STEP) vom 05.12.2005, den der Gemeinderat am 13.06.2006 einstimmig verabschiedet hat, ist zwar kein Teil der förmlichen Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch (BauGB), er sieht als Zielsetzung für Hausen aber ebenfalls die Entwicklung der Wohngebiete „Breuningsäcker“ mit 2,2 ha und „Mittelfeld“ mit 1,3 ha vor. Der Stadtentwicklungsplan wurde in einem umfangreichen Verfahren vom Gemeinderat mit intensiver Bürgerbeteiligung erstellt und bildet als kommunaler Selbstbindungsplan den Grundsatz der Stadtentwicklung.

Überregionale Planungen





Der Landesentwicklungsplan und der Regionalplan der Region Stuttgart als übergeordnete Planungen sehen die Stadt Weil der Stadt nicht als Gewerbeschwerpunkt.
Die Entwicklung eines Gewerbegebiets im Osten von Hausen entbehrt derzeit jeglicher Planungsgrundlage!


Bestehendes Gewerbe heute


Erweiterung Vorschlag Januar 2021


Erweiterung Vorschlag 2023


Man beachte die Gesamtflächenanteile zwischen Gewerbe gesamt und Wohnen


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