Bürgerinitiative
 
Hausen an der Würm

Der städtebauliche Aspekt

Städtebauu

Im Ortsteil Hausen (969 Einwohner), dem kleinsten Ortsteil von Weil der Stadt, gibt es derzeit drei Gewerbegebiete:
Im Norden:  Gewann "Neuwiesen", das erst 2023 um weitere 1,78 ha erweitert wurde und wo gerade der Bauantrag für ein Logistikzentrum anhängig ist. 

Die geplanten Gebäude sind bis zu  20 Meter hoch.
Im Süden: Gewann "Brunnensteig"
Im Westen: Gewann "Lindenberg"
Nur im Osten grenzt die Wohnbebauung heute an den landwirtschaftlich genutzten Außenbereich. Und nun soll auch dieser Bereich gewerblich genutzt werden, so dass Hausen künftig in allen vier Himmelsrichtungen Gewerbegebiete hätte. Hinzu kommt, dass die Fläche mit ursprünglich angedachten 10 ha für die örtlichen Verhältnisse sehr groß ist und topografisch an höchster Stelle liegt, gewissermaßen „auf dem Präsentierteller“.

Städtebaulich ein absolutes Unding!


Zum Städtebau gibt es Planungshilfen wie beispielsweise im bayerischen Passau. 

Quelle: Planungshilfen für die Bauleitplanung p16/17   www.passau.de/Dox.aspx?docid=fcd13f55-f147-4ef5-96a0-ac6f5e029ef7&orgid=d35e9d42-8350-4723-93a7-cc8110343b46


Dort heißt es zur Entwicklung von Gewerbeflächen u.a.:

"Um Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes zu vermeiden und die in der Regel schwierige Einfügung zu erleichtern, soll niedrig gelegenes, flaches Gelände bevorzugt werden, das möglichst auch vor Einblick geschützt ist. Hanggelände ist zudem wegen der aufwendigen Erschließung und der Schwierigkeiten bei der Bebauung, besonders bei großflächigen Betriebsgebäuden, weniger geeignet. Die für das Ortsbild wesentlichen Blickbeziehungen und Ortsränder sowie schützenswerte Landschaftsteile mit ihren Randbereichen sollen nicht beeinträchtigt werden. Die ungegliederte bandartige Entwicklung von Betrieben, insbesondere entlang der Ortseinfahrten, soll vermieden werden (vgl. LEP 3.3 und vgl. Kapitel III 2/15 Ortseinfahrten).

Industrie- und Gewerbegebiete sowie die einzelnen Betriebe sind in Umfang und Gestalt oft nur schwer in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen. Regelmäßig wird daher die für das Ortsbild bestimmende mögliche Höhenentwicklung im Bebauungsplan festzusetzen sein. Dabei sind vorgesehene oder später erforderliche Kamine, Kühltürme und Ähnliches zu berücksichtigen. Auch bei der Farbgebung und bei den Anlagen für die Außenwerbung ist dem Landschaftsbild Rechnung zu tragen. Besondere Bedeutung kommt außerdem der Gliederung durch Grünzüge und der intensiven Bepflanzung mit standortgemäßen Bäumen und Sträuchern zu. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass auch unter Berücksichtigung schwieriger betrieblicher Erfordernisse umweltfreundliche und gut gestaltete Lösungen möglich sind. Weitere Empfehlungen sowie Beispiele enthält das Arbeitsblatt für die Bauleit-planung Nr.14 „Gewerbegebiete“ (vgl. Anhang/C)".

NICHTS DAVON IST IN DEN PLANUNGEN DER STADT WEIL DER STADT ZU FINDEN



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